Gut informiert ist sicher genossen

Die Rückkehr der Bar in eine neue Normalität

Es sind hoffnungsbringende Nachrichten, die sich seit einigen Tagen in den Medien und sozialen Netzwerken verbreiten. Nach einem schier ewig währenden Shutdown von knapp zwei Monaten in Deutschland, Österreich und der Schweiz darf die Gastronomie und somit die Bar unter Auflagen wiedereröffnen. Doch weit gefehlt, wer dabei an die alte Normalität beim Drink zum Feierabend denkt – die Regularien sind strikt und erlauben nur eine teilweise Rückkehr in den vollen Betrieb.

 

Länderübergreifend spielen bei der Öffnung vor allem die Einhaltung von Hygienevorschriften, Abstandsregelungen sowie Schutzpläne für die Beschäftigten eine Rolle. Hinzu kommt die Erfassung von Gästedaten für das Contact Tracing im Fall der Fälle. Auf Gästeseite ist die Anzahl miteinander bekannter Personen einer Besuchsgruppe strikt begrenzt. Um solchen Anforderungen beiderseits des Tresens gerecht zu werden, mag eine Reservierungspflicht die einzig sinnvolle Lösung sein.

 

Flickenteppich Deutschland

In Deutschland herrschte lange Zeit Schweigen zum Thema Gastronomie und Hotellerie. Eine erste Öffnung war zunächst für den 18. Mai angepeilt. Doch mit dem 6. Mai fiel die Entscheidung der bundesweiten Öffnung zwischen dem 9. und 22. Mai unter Auflagen. Die Details zu den Regelungen legt jedoch jedes Bundesland selbst fest – Deutschland, du mein Flickenteppich. Hotels und Unterkünfte für Touristen sollen wiederum bis Ende des Monats unter Auflagen wiedereröffnen.

 

Die Sache hat allerdings einen Haken: Weitläufig ist die Öffnung bislang nur solchen Gaststätten vorbehalten, welche Speisen anbieten. Ausgenommen davon ist der reine Schankbetrieb. Eine klassische Bar, die sich rein auf Drinks fokussiert und keine Speisen anbietet, fällt hierunter somit nicht. Da bleibt es nur weiter durchzuhalten, auch wenn dies nicht wenige Barbetreiber an den Rand ihrer Existenz bringen dürfte.

 

Während manches Bundesland in Sachen Gastronomie nun so schnell wie möglich in den Alltag zurückkehren möchte, ist man andernorts noch vorsichtig. Streng bleiben z. B. die stark betroffenen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Hier wird zunächst nur eine Gastronomie vor der Tür möglich sein, die Innenräume bleiben bis auf weiteres dicht. Nähere Ausführungen zu den detaillierten Regelungen der Öffnung finden sich z. B. auf den Websites der einzelnen Bundesländer.

 

Sichere Gastfreundschaft in Österreich

In Österreich darf ab dem 15. Mai wieder Gastronomie betrieben werden, der Beherbergungsbetrieb ab dem 29. Mai. Die Richtlinien finden sich beim Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (www.sichere-gastfreundschaft.at). Zu den Regelungen für „alle Arten von Gastronomiebetrieben“ gehören für Gäste u. a. ein Mund-Nasen-Schutz „im Lokalinneren abseits des Tisches“ oder auch 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe.

 

Schutzkonzept in der Schweiz

In der Schweiz gilt ab dem 11. Mai eine Öffnung für Bars unter Auflagen. Dazu wurde von GastroSuisse (www.gastrosuisse.ch) zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ein "Schutzkonzept" entwickelt. Es gilt – als gelungene Koordination über kantonale Grenzen hinaus – schweizweit für „alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen“.

 

Krux, Chancen und Kreativität der Öffnung

Manch Barbetreiber weist darauf hin, dass unter den strengen Voraussetzungen eine Öffnung wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn mache, wenn im Prinzip nur jeder zweite Platz besetzt wird. Ein kostendeckender Betrieb sieht jedenfalls anders aus. Andererseits nutzt man die Chance und arbeitet daran, den Anforderungen gerecht zu werden, um das Geschäft so gut es gut zu nutzen: Da werden Tische ausgemessen, Trennwände gestellt, Wegemarken gelegt und Time Slots für Gäste definiert.

 

Und wir Gäste? Wir dürfen uns nach langer Durststrecke unter disziplinierter Einhaltung aller Regeln wieder auf einen Drink freuen. Ob dabei die wohlige Atmosphäre von einst – zwischen Mundschutz und Desinfektionsmittel – so recht aufkommen will, wird sich zeigen. Sicher jedoch ist, dass auch an dieser Kulisse von den Gastroprofis kreativ wie professionell gewerkelt wird. Daran gewöhnen wird man sich allemal: Auch eine Ausnahmesituation erwächst irgendwann zur „Normalität“.

 

Support your Local Bar

Alternativ bleibt noch das in der Zwischenzeit von den Bars entwickelte Angebot. Das reicht von Window Cocktail Shopping bis hin zum Lieferservice, der nebst den Zutaten für den Bottled Drink auch das Eis bis an die Haustür bringt. Ein Trinkgeld können wir ebenso kontaktlos veranlassen dank der Initiative Support your Local Bar (SYLB). Unter www.supportyourlocalbar.com schickt man, sofern registriert, der eigenen Lieblingsbar und ihrer Belegschaft ganz einfach per Klick ein Trinkgeld.

 

Viele Wege führen in diesen Tagen zum eigenen Drink. In jedem Fall gilt auch weiterhin vor allem eins: die Einhaltung der Regeln. Denn steigen die Infektionszahlen, ist jederzeit ein neuer Shutdown zu erwarten. Zum Studium der Details zur Öffnung der Gastronomie unter Auflagen in den einzelnen Ländern sei auf die genannten Websites verwiesen. Denn gut informiert ist sicher genossen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Bar, sondern auch für uns Gäste.

 

Dieser Artikel erschien zuerst in: DRINKS D-A-CH ONLINE

 

VON PATRICK TILKE

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